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13. Juli 2016
Stalking: Informationen und Tipps für Stalking Opfer
Sie verfolgen ihre Opfer auf dem Weg zur Arbeit und hinterlassen
Botschaften auf dem Handy, im Briefkasten oder vor der Haustür. Sie
schreiben Liebesbriefe und üben Telefonterror aus. Zudem sind sie zu
Einbrüchen und auch zu körperlicher Gewalt bereit: Stalker. Sie machen
das Leben ihrer Opfer zur Hölle. Hier gibt es Informationen für
Betroffene von Stalking: So kannst du dich wehren:
Eine unerwiderte Liebe, gekränkt nach einer Zurückweisung, oder einfach nur purer Liebeswahn: Dies sind die häufigsten Motive für Stalker. Sowohl Männer als auch Frauen können von Stalking betroffen sein. Der Großteil der Stalking-Opfer ist jedoch in der Regel weiblich. Eine Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit hat ermittelt, dass etwa 12% der Menschen in Deutschland einmal in ihrem Leben Oper von Stalking werden. Die Dunkelziffer der Betroffenen von Stalking liegt aber weitaus höher. Das Gefährliche am Stalking: Für die Betroffenen ist es nur sehr schwer die Grenze zu ziehen und zu erkennen, wann es sich noch um ein zumutbares Problem mit beispielsweise einem Ex-Partner handelt, und ab wann ein krimineller Tatbestand der Nachstellung vorliegt. Daher kommen viele Täter mit ihrem Verhalten leider auch davon...
Stalking Täter-Profil
Gestalkt kann man sowohl von einem Ex-Partner, von einem Freund, aber auch von einem Kollegen oder Nachbarn werden. Doch das ist leider noch nicht alles: In einigen Fällen berichten Opfer sogar, dass sie von wildfremden Menschen verfolgt werden. Ein Stalker kann also eine bekannte oder unbekannte Person sein, genauso wie ein Mann oder auch eine Frau. Stalking Täter gefährden mit ihrem Verhalten massiv die psychische, aber auch die physische Gesundheit ihrer Opfer, denn durch das ständige Verfolgen beeinträchtigen sie deren Lebensgestaltung. Der Täter verfolgt oft das Ziel, sich mit allen Mitteln in das Leben seines Opfers zu drängen und Macht auszuüben. In manchen Fällen handelt ein Stalking Täter aus Rache, in anderen wiederum aus krankhaftem Liebeswahn. Aus diesem Grund sollten sich Opfer auch schnellstmöglich Hilfe suchen, denn körperliche oder sexuelle Übergriffe können beim Stalking nie ausgeschlossen werden!
Stalking Gesetze: Wann Stalking zu einer Haftstrafe führen kann
„Nachstellung“ ist der korrekte juristische Begriff für das Stalking. Ein Tatbestand ist die Nachstellung erst seit dem Jahr 2007, als es in § 238 des Strafgesetzbuches, und § 112a der Strafprozessordnung aufgenommen wurde. Erfüllt der Täter demnach bestimmte Voraussetzungen, kann eine Anordnung zur Untersuchungshaft vorgelegt werden. Leider sind diese Voraussetzungen ziemlich hoch angelegt, sodass ein Stalking Täter erst dann in Haft genommen werden kann, wenn er die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend beeinträchtigt“. Weitere Tatbestände, die zwar nicht zwangsläufig in einer Untersuchungshaft münden, dafür aber zumindest für eine polizeiliche Anzeige reichen, sind:
Stalking Hilfe und Beratung für Opfer von Stalking
Stalking ist ein ernstes Thema das weder die Opfer selbst, noch Bekannte von Opfern auf die leichte Schulter nehmen sollten. Auch wenn es manchmal so scheint, aber ganz machtlos ist man gegen Stalking nicht! Es gibt Maßnahmen, die jedes Stalking Opfer unbedingt ergreifen sollte, um den Täter in die Schranken zu weisen und sich gegen die Nachstellungen zur Wehr zu setzen:
Erzähle in deinem Bekannten-, Freundes- und Kollegenkreis von deinem Stalker, damit auch diese für eventuelle Gefahrensituationen sensibilisiert werden und helfen können, sobald sie den Stalker bemerken. Auch der letzte Punkt, die Dokumentation aller „Beweise“ ist sehr wichtig, damit du vor Gericht etwas in der Hand hast und der Täter für sein Nachstellen belangt werden kann. Bei permanenter Belästigung über SMS oder Email lohnt es sich immer, sich eine neue Nummer zuzulegen und auch einen neuen Email-Account einzurichten. In absoluten Gefahrensituationen, zum Beispiel, wenn der Stalker nachts in deine Wohnung einbricht, musst du unverzüglich den Notruf 110 wählen!
Hilfreiche Links zum Thema Stalking:
Austausch unter Betroffenen und Hilfe für Ratsuchende im Forum:
stalking-forum.de/forum/
Opferhilfeverein „Weißer Ring“:
https://weisser-ring.de/
Informationsblatt der Polizei für Stalkin Opfer:
Informationsblatt der Polizei
Rechtliche Informationen zum Thema Stalking:
stalking-justiz.de/
LEBEN! - Stalking. Raus aus der Opferrolle | Reportage
Lehrfilm: Stalking
Eine unerwiderte Liebe, gekränkt nach einer Zurückweisung, oder einfach nur purer Liebeswahn: Dies sind die häufigsten Motive für Stalker. Sowohl Männer als auch Frauen können von Stalking betroffen sein. Der Großteil der Stalking-Opfer ist jedoch in der Regel weiblich. Eine Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit hat ermittelt, dass etwa 12% der Menschen in Deutschland einmal in ihrem Leben Oper von Stalking werden. Die Dunkelziffer der Betroffenen von Stalking liegt aber weitaus höher. Das Gefährliche am Stalking: Für die Betroffenen ist es nur sehr schwer die Grenze zu ziehen und zu erkennen, wann es sich noch um ein zumutbares Problem mit beispielsweise einem Ex-Partner handelt, und ab wann ein krimineller Tatbestand der Nachstellung vorliegt. Daher kommen viele Täter mit ihrem Verhalten leider auch davon...
Stalking Täter-Profil
Gestalkt kann man sowohl von einem Ex-Partner, von einem Freund, aber auch von einem Kollegen oder Nachbarn werden. Doch das ist leider noch nicht alles: In einigen Fällen berichten Opfer sogar, dass sie von wildfremden Menschen verfolgt werden. Ein Stalker kann also eine bekannte oder unbekannte Person sein, genauso wie ein Mann oder auch eine Frau. Stalking Täter gefährden mit ihrem Verhalten massiv die psychische, aber auch die physische Gesundheit ihrer Opfer, denn durch das ständige Verfolgen beeinträchtigen sie deren Lebensgestaltung. Der Täter verfolgt oft das Ziel, sich mit allen Mitteln in das Leben seines Opfers zu drängen und Macht auszuüben. In manchen Fällen handelt ein Stalking Täter aus Rache, in anderen wiederum aus krankhaftem Liebeswahn. Aus diesem Grund sollten sich Opfer auch schnellstmöglich Hilfe suchen, denn körperliche oder sexuelle Übergriffe können beim Stalking nie ausgeschlossen werden!
Stalking Gesetze: Wann Stalking zu einer Haftstrafe führen kann
„Nachstellung“ ist der korrekte juristische Begriff für das Stalking. Ein Tatbestand ist die Nachstellung erst seit dem Jahr 2007, als es in § 238 des Strafgesetzbuches, und § 112a der Strafprozessordnung aufgenommen wurde. Erfüllt der Täter demnach bestimmte Voraussetzungen, kann eine Anordnung zur Untersuchungshaft vorgelegt werden. Leider sind diese Voraussetzungen ziemlich hoch angelegt, sodass ein Stalking Täter erst dann in Haft genommen werden kann, wenn er die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend beeinträchtigt“. Weitere Tatbestände, die zwar nicht zwangsläufig in einer Untersuchungshaft münden, dafür aber zumindest für eine polizeiliche Anzeige reichen, sind:
- Telefonterror
- Drohungen
- Cyber-Stalking
- Datenmissbrauch
Stalking Hilfe und Beratung für Opfer von Stalking
Stalking ist ein ernstes Thema das weder die Opfer selbst, noch Bekannte von Opfern auf die leichte Schulter nehmen sollten. Auch wenn es manchmal so scheint, aber ganz machtlos ist man gegen Stalking nicht! Es gibt Maßnahmen, die jedes Stalking Opfer unbedingt ergreifen sollte, um den Täter in die Schranken zu weisen und sich gegen die Nachstellungen zur Wehr zu setzen:
- Beantrage beim Familiengericht eine Einstweilige Verfügung / Schutzanordnung
- Erstelle eine Anzeige bei der Polizei
- Wende dich an Einrichtungen für Stalking Opfer
- Sensibilisiere Freunde, Bekannte, Kollegen, etc.
- Wirst du im Auto verfolgt, steuere die nächste Polizeidienststelle an
- Dokumentiere alle Briefe, Emails, SMS, etc. als Vorlage für die Polizei
Erzähle in deinem Bekannten-, Freundes- und Kollegenkreis von deinem Stalker, damit auch diese für eventuelle Gefahrensituationen sensibilisiert werden und helfen können, sobald sie den Stalker bemerken. Auch der letzte Punkt, die Dokumentation aller „Beweise“ ist sehr wichtig, damit du vor Gericht etwas in der Hand hast und der Täter für sein Nachstellen belangt werden kann. Bei permanenter Belästigung über SMS oder Email lohnt es sich immer, sich eine neue Nummer zuzulegen und auch einen neuen Email-Account einzurichten. In absoluten Gefahrensituationen, zum Beispiel, wenn der Stalker nachts in deine Wohnung einbricht, musst du unverzüglich den Notruf 110 wählen!
Hilfreiche Links zum Thema Stalking:
Austausch unter Betroffenen und Hilfe für Ratsuchende im Forum:
stalking-forum.de/forum/
Opferhilfeverein „Weißer Ring“:
https://weisser-ring.de/
Informationsblatt der Polizei für Stalkin Opfer:
Informationsblatt der Polizei
Rechtliche Informationen zum Thema Stalking:
stalking-justiz.de/
LEBEN! - Stalking. Raus aus der Opferrolle | Reportage
Lehrfilm: Stalking
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