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Selbst wenn so mancher Student sehr spartanisch lebt – auf den Fernseher und vor allem auf das Internet können und wollen die wenigstens verzichten. Letzteres stellt nicht nur den Kontakt zur Außenwelt sicher, sondern ist fürs Studium mittlerweile unverzichtbar.
Als Student bekommt man vielerorts Rabatte und Gebührenerlässe. Nicht so bei den Rundfunkgebühren – hier müssen Studenten den vollen Betrag berappen. Als meldepflichtig gelten Fernseher und Radios, aber auch neuartige Rundfunkgeräte. Darunter fallen PC, Notebook und sogar das iPhone, auch wenn sie gar keinen Zugang zum Internet haben. Und mit 17,98€ monatlich für einen Fernseher, sowie 5,76€ für Radio und neuartige Rundfunkgeräte (siehe GEZ) handelt es sich um einen nicht unerheblichen Betrag für Studenten.
Aber einen Lichtblick am Himmel gibt es: ausgenommen von der GEZ sind all jene Studenten, die derzeitig Bafög bekommen. Diese können für die Dauer des Förderungszeitraumes einen Antrag zur Gebührenbefreiung stellen. Wichtig ist hierbei, dass man diesen Antrag für jedes Semester aktualisieren muss, ansonsten wird man auch hier schnell wieder in Pflicht genommen. Am besten erledigt man sowohl den Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren, als auch den Antrag auf Weiterförderung zur gleichen Zeit um Probleme mit der GEZ zu vermeiden.
Wer kein Bafög bekommt, muss trotzdem zahlen - egal wie seine finanzielle Lage gerade aussehen mag. Warum das so ist, kann niemand so wirklich erklären.
Eine besondere Regel gilt auch für Studenten, die in Wohngemeinschaften leben. Obwohl es sich hierbei um einen Haushalt handelt, ist jeder Bewohner verpflichtet seine eigenen Geräte anzumelden, sofern ausschließlich er sie nutzt, z.B. der Fernseher im eigenen Zimmer. Bei Geräten, die von allen Bewohnern genutzt werden, genügt es jedoch ein Gerät anzumelden. Das gilt z.B. für das Küchenradio oder den Fernseher im Gemeinschaftswohnzimmer.
Als Student bekommt man vielerorts Rabatte und Gebührenerlässe. Nicht so bei den Rundfunkgebühren – hier müssen Studenten den vollen Betrag berappen. Als meldepflichtig gelten Fernseher und Radios, aber auch neuartige Rundfunkgeräte. Darunter fallen PC, Notebook und sogar das iPhone, auch wenn sie gar keinen Zugang zum Internet haben. Und mit 17,98€ monatlich für einen Fernseher, sowie 5,76€ für Radio und neuartige Rundfunkgeräte (siehe GEZ) handelt es sich um einen nicht unerheblichen Betrag für Studenten.
Aber einen Lichtblick am Himmel gibt es: ausgenommen von der GEZ sind all jene Studenten, die derzeitig Bafög bekommen. Diese können für die Dauer des Förderungszeitraumes einen Antrag zur Gebührenbefreiung stellen. Wichtig ist hierbei, dass man diesen Antrag für jedes Semester aktualisieren muss, ansonsten wird man auch hier schnell wieder in Pflicht genommen. Am besten erledigt man sowohl den Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren, als auch den Antrag auf Weiterförderung zur gleichen Zeit um Probleme mit der GEZ zu vermeiden.
Wer kein Bafög bekommt, muss trotzdem zahlen - egal wie seine finanzielle Lage gerade aussehen mag. Warum das so ist, kann niemand so wirklich erklären.
Eine besondere Regel gilt auch für Studenten, die in Wohngemeinschaften leben. Obwohl es sich hierbei um einen Haushalt handelt, ist jeder Bewohner verpflichtet seine eigenen Geräte anzumelden, sofern ausschließlich er sie nutzt, z.B. der Fernseher im eigenen Zimmer. Bei Geräten, die von allen Bewohnern genutzt werden, genügt es jedoch ein Gerät anzumelden. Das gilt z.B. für das Küchenradio oder den Fernseher im Gemeinschaftswohnzimmer.
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