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07. August 2017
Studieren ohne Abitur: Wege und Möglichkeiten
Heutzutage ist die Nachfrage nach akademischer Bildung so groß wie nie. Die Einstellung zum Lernen hat sich gesellschaftlich enorm gewandelt: Wir werden immer älter, stehen länger im Berufsleben und das Lernen ist längst zu einem lebenslangen Prozess geworden. Auch Senioren trifft man in deutschen Hörsälen immer öfter an. Eine großartige Entwicklung!
Von Natascha Neufuß
Von der Wandelung des Lernens: Immer mehr Menschen streben nach Hochschulbildung
Die Zahlen der Neustudierenden steigt von Jahr zu Jahr und viele auch viele die bereits im Berufsleben stehen, entscheiden sich nachträglich zu einem Studium um ihre Kenntnisse zu erweitern und ihre Qualifikationen zu erhöhen. Darunter sind auch viele Menschen die nicht den klassischen Weg über das Abitur gehen. Denn in Deutschland ist es so, dass der der eine Berufsausbildung abgeschlossen hat unter bestimmten Bedingungen fachbezogen an die Uni kann, auch wenn kein Abitur vorhanden ist. Im Jahre 2015 erlangten insgesamt rund 25.000 Menschen ohne Abitur einen akademischen Titel!
Man muss nicht zwangsläufig einen formalen Schulabschluss nachholen oder über berufliche Qualifikationen zu einer Hochschulzugangsberechtigung kommen.
Berufserfahrung und berufliche Qualifikationen können Ersatz für einen Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung sein!
Die Kultusministerkonferenz hat im Frühjahr 2009 bundeseinheitliche Regelungen für all diejenigen getroffen, die bereits länger im Berufsleben stehen oder Abschlüsse wie Meister oder Techniker erworben haben. Es geht hierbei um die Anerkennung bestimmter beruflicher Qualifikationen und Berufserfahrung als vollwertige oder fachlich eingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung. Seit dem Beschluss der KMK (s.o.) hat es einige Veränderungen der jeweiligen Gesetze der Bundesländer gegeben. So ist mittlerweile die Möglichkeit, als Meister eines Ausbildungsberufs ein beliebiges Studium aufzunehmen, in fast allen Bundesländern tatsächlich gegeben, es sei denn, es gibt einen Numerus Clausus. Der Zugang zum Studium ist dann meist mit einer Vorabquote versehen, was bedeutet das 3 - 10% der zu vergebenden Studienplätze sind für die Gruppe der beruflich Qualifizierten reserviert sind. Dies gilt in etwa zehn von sechszehn Bundesländern. Die Quote ist unterschiedlich ausgestaltet, es gibt verschiedene Modelle.
Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten – außer möglicherweise in einigen wenigen Bundesländern, die den obigen KMK-Beschluss immer noch nicht in Landesrecht umgesetzt haben sollten – alle Personen, die Inhaber eines der folgenden Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsbildung sind
Studieren ohne Abi mit Fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung
Wer nicht zu den oben genannten Gruppen gehört, aber mindestens eine zweijährige Berufsausbildung, die durch Bundes-/Landesrecht geregelt ist, absolviert hat und eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen kann , kann eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erlangen, die fachlich passend zur Berufsausbildung ist.
In den meisten Bundesländern ist es hierzu erforderlich, zusätzlich Eignungsfeststellungsverfahren der Hochschule bzw. einer staatlichen Stelle erfolgreich zu bestehen. Das Eignungsfeststellungsverfahren kann in einigen Ländern in Fächern, die nicht zulassungsbeschränkt sind, durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr ersetzt werden. In Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz dürfen AbsolventInnen einer Berufsausbildung in Fächern, die ihrem Ausbildungsberuf vom Profil her entsprechen, auch ohne eine weitere Prüfung studieren, sofern ausreichen Studienplätze zur Verfügung stehen. Ansonsten ist der Hochschulzugang aus Kapazitätsgründen beschränkt – dies gilt auch für AbiturientInnen - und die Studieninteressierten müssen sich für das Studium bewerben. Über die Zulassung entscheidet dann in der Regel die Note.
Immaturenprüfung – vor allem eine niedersächsische Besonderheit
Man muss nicht zwangsläufig einen formalen Schulabschluss nachholen oder über berufliche Qualifikationen zu einer Hochschulzugangsberechtigung kommen.
In Niedersachsen gibt es eine Alternative: Die Immaturen- bzw. Z-Prüfung, die insbesondere auch dann zum Einsatz kommt wenn man über die berufliche Qualifikation nur eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung erhält, man aber ein Studium eines anderen Fachbereiches anstrebt. Auf diese Prüfung muss man sich mittels von ver.di, „Arbeit und Leben“ und einigen VHS angebotenen Immaturen- bzw. Z-Kurse vorbereiten, die ungefähr acht Monate dauern. Hat man die abschließende Prüfung bestanden, kann man an allen niedersächsischen Hochschulen ein entsprechend fachbezogenes Studium aufnehmen.
Die Möglichkeit einer akademischen Laufbahn ist also nie ausgeschlossen, selbst dann, wenn man nicht über die klassischen Zugangsvoraussetzungen verfügt. Wir können nur jedem empfehlen sich so gut es nur geht zu informieren: Am besten auf der Seite des entsprechenden Bundeslandes um die Modalitäten einer Zulassung in Erfahrung zu bringen. Wer ein Ziel vor Augen hat, kann es auch erreichen, man darf sich nur nicht abschrecken lassen von der Undurchsichtigkeit der innerdeutschen Bestimmungen. Viele Universitäten sind ebenfalls aktiv wenn es darum geht Aufklärungsarbeit zu leisten, die Industrie- und Handelskammer kann ebenfalls hilfreich sein. Durch den Erwerb einer akademischen Qualifikation stehen einem ganz neue Möglichkeiten offen, grundsätzlich ist es sehr erstrebenswert ein Studium anzuvisieren!
Fernstudium: Eine weitere Möglichkeit ohne Abitur zu studieren
Eine weitere Möglichkeit ohne Abi zu studieren bietet das Fernstudium. Zahlreiche Anbieter werben damit das sie Bachelor Studiengänge ohne Abitur anbieten, doch die Zahl der Anbieter ist groß und die Preisspanne für ein Fernstudium meist sehr unterschiedlich. Im Gegensatz zum Studium an der Uni werden bei einem Fernstudium nicht selten hohe Studiengebühren verlangt, was damit gerechtfertigt wird, dass man eine Rundum-Betreuung erhält und immer alle Dozenten für den Studierenden erreichbar sind. Wie sich dies im einzelnen Fall gestaltet ist schwer zu sagen. Wir werden dies in Zukunft für euch beleuchten!
Hohe Eigenverantwortung beim Fernstudiengang: Nicht jedermanns Sache!
Grundsätzlich muss man sich über eines klar sein: Das Fernstudium ist eine tolle Sache. Man kann neben dem Job studieren und neue Qualifikation erlangen und seinen Horizont erweitern, dennoch ist diese Art des Lernens nicht für jeden uneingeschränkt empfehlenswert. Der Lernstoff muss in Eigenarbeit erfasst werden und durch die Tatasche dass das Studium nebenher läuft, muss es oftmals hinten an stehen, man hat ja seinen Job und den ganz normalen Alltag. Viele scheitern an Fernstudien. Ich selbst kann auch ein Lied davon singen, denn ich habe es auch versucht und musste dann feststellen, dass mein Lerntyp einfach nicht dafür gemacht ist mir Inhalte auf diesem Wege zu erarbeiten. Vor allem nicht über einen so langen Zeitraum. Bevor man sich also für ein Fernstudium entscheidet macht es Sinn sich über die eigenen Fähigkeiten klar zu sein, die Finanzierbarkeit im Auge zu behalten und den zeitlichen Faktor zu bedenken. Im Internet finden sich zahlreiche Tests die diesbezüglich sinnvoll sind, einfach mal recherchieren! Im Zweifelsfall ist der Weg über die berufliche Qualifikation nicht der schlechteste! Wichtig zu wissen ist, dass es immer Möglichkeiten gibt und der der wirklich will, einen Weg finden wird um seinen Traum vom Studium zu realisieren!
Studieren ohne Abitu
Von Natascha Neufuß
Von der Wandelung des Lernens: Immer mehr Menschen streben nach Hochschulbildung
Die Zahlen der Neustudierenden steigt von Jahr zu Jahr und viele auch viele die bereits im Berufsleben stehen, entscheiden sich nachträglich zu einem Studium um ihre Kenntnisse zu erweitern und ihre Qualifikationen zu erhöhen. Darunter sind auch viele Menschen die nicht den klassischen Weg über das Abitur gehen. Denn in Deutschland ist es so, dass der der eine Berufsausbildung abgeschlossen hat unter bestimmten Bedingungen fachbezogen an die Uni kann, auch wenn kein Abitur vorhanden ist. Im Jahre 2015 erlangten insgesamt rund 25.000 Menschen ohne Abitur einen akademischen Titel!
Man muss nicht zwangsläufig einen formalen Schulabschluss nachholen oder über berufliche Qualifikationen zu einer Hochschulzugangsberechtigung kommen.
Berufserfahrung und berufliche Qualifikationen können Ersatz für einen Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung sein!
Die Kultusministerkonferenz hat im Frühjahr 2009 bundeseinheitliche Regelungen für all diejenigen getroffen, die bereits länger im Berufsleben stehen oder Abschlüsse wie Meister oder Techniker erworben haben. Es geht hierbei um die Anerkennung bestimmter beruflicher Qualifikationen und Berufserfahrung als vollwertige oder fachlich eingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung. Seit dem Beschluss der KMK (s.o.) hat es einige Veränderungen der jeweiligen Gesetze der Bundesländer gegeben. So ist mittlerweile die Möglichkeit, als Meister eines Ausbildungsberufs ein beliebiges Studium aufzunehmen, in fast allen Bundesländern tatsächlich gegeben, es sei denn, es gibt einen Numerus Clausus. Der Zugang zum Studium ist dann meist mit einer Vorabquote versehen, was bedeutet das 3 - 10% der zu vergebenden Studienplätze sind für die Gruppe der beruflich Qualifizierten reserviert sind. Dies gilt in etwa zehn von sechszehn Bundesländern. Die Quote ist unterschiedlich ausgestaltet, es gibt verschiedene Modelle.
Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten – außer möglicherweise in einigen wenigen Bundesländern, die den obigen KMK-Beschluss immer noch nicht in Landesrecht umgesetzt haben sollten – alle Personen, die Inhaber eines der folgenden Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsbildung sind
- Meister: gemäß §§ 45, 51a, 122 Handwerksordnung HwO
- Fachwirte (IHK) und andere entsprechende Fortbildungsabschlüsse, für die Prüfungsregelungen nach § 53, 54 Berufsbildungsgesetzes bestehen, sofern die Lehrgänge mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen vergleichbare Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetztes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst)
- staatlich geprüfteR TechnikerIn/BetriebswirtIn/ErzieherIn u.a. mit Abschluss einer Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarungen für Fachschulen der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung; in der Regel sind an entsprechenden Fachschulen mind. 2400 Unterrichtsstunden vorgesehen; in der Fachrichtung Heilpädagogik 1800.
- Lehrkräfte für Pflege, Pflegedienstleiter/In etc. Abschlüsse vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
Studieren ohne Abi mit Fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung
Wer nicht zu den oben genannten Gruppen gehört, aber mindestens eine zweijährige Berufsausbildung, die durch Bundes-/Landesrecht geregelt ist, absolviert hat und eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen kann , kann eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erlangen, die fachlich passend zur Berufsausbildung ist.
In den meisten Bundesländern ist es hierzu erforderlich, zusätzlich Eignungsfeststellungsverfahren der Hochschule bzw. einer staatlichen Stelle erfolgreich zu bestehen. Das Eignungsfeststellungsverfahren kann in einigen Ländern in Fächern, die nicht zulassungsbeschränkt sind, durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr ersetzt werden. In Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz dürfen AbsolventInnen einer Berufsausbildung in Fächern, die ihrem Ausbildungsberuf vom Profil her entsprechen, auch ohne eine weitere Prüfung studieren, sofern ausreichen Studienplätze zur Verfügung stehen. Ansonsten ist der Hochschulzugang aus Kapazitätsgründen beschränkt – dies gilt auch für AbiturientInnen - und die Studieninteressierten müssen sich für das Studium bewerben. Über die Zulassung entscheidet dann in der Regel die Note.
Immaturenprüfung – vor allem eine niedersächsische Besonderheit
Man muss nicht zwangsläufig einen formalen Schulabschluss nachholen oder über berufliche Qualifikationen zu einer Hochschulzugangsberechtigung kommen.
In Niedersachsen gibt es eine Alternative: Die Immaturen- bzw. Z-Prüfung, die insbesondere auch dann zum Einsatz kommt wenn man über die berufliche Qualifikation nur eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung erhält, man aber ein Studium eines anderen Fachbereiches anstrebt. Auf diese Prüfung muss man sich mittels von ver.di, „Arbeit und Leben“ und einigen VHS angebotenen Immaturen- bzw. Z-Kurse vorbereiten, die ungefähr acht Monate dauern. Hat man die abschließende Prüfung bestanden, kann man an allen niedersächsischen Hochschulen ein entsprechend fachbezogenes Studium aufnehmen.
Die Möglichkeit einer akademischen Laufbahn ist also nie ausgeschlossen, selbst dann, wenn man nicht über die klassischen Zugangsvoraussetzungen verfügt. Wir können nur jedem empfehlen sich so gut es nur geht zu informieren: Am besten auf der Seite des entsprechenden Bundeslandes um die Modalitäten einer Zulassung in Erfahrung zu bringen. Wer ein Ziel vor Augen hat, kann es auch erreichen, man darf sich nur nicht abschrecken lassen von der Undurchsichtigkeit der innerdeutschen Bestimmungen. Viele Universitäten sind ebenfalls aktiv wenn es darum geht Aufklärungsarbeit zu leisten, die Industrie- und Handelskammer kann ebenfalls hilfreich sein. Durch den Erwerb einer akademischen Qualifikation stehen einem ganz neue Möglichkeiten offen, grundsätzlich ist es sehr erstrebenswert ein Studium anzuvisieren!
Fernstudium: Eine weitere Möglichkeit ohne Abitur zu studieren
Eine weitere Möglichkeit ohne Abi zu studieren bietet das Fernstudium. Zahlreiche Anbieter werben damit das sie Bachelor Studiengänge ohne Abitur anbieten, doch die Zahl der Anbieter ist groß und die Preisspanne für ein Fernstudium meist sehr unterschiedlich. Im Gegensatz zum Studium an der Uni werden bei einem Fernstudium nicht selten hohe Studiengebühren verlangt, was damit gerechtfertigt wird, dass man eine Rundum-Betreuung erhält und immer alle Dozenten für den Studierenden erreichbar sind. Wie sich dies im einzelnen Fall gestaltet ist schwer zu sagen. Wir werden dies in Zukunft für euch beleuchten!
Hohe Eigenverantwortung beim Fernstudiengang: Nicht jedermanns Sache!
Grundsätzlich muss man sich über eines klar sein: Das Fernstudium ist eine tolle Sache. Man kann neben dem Job studieren und neue Qualifikation erlangen und seinen Horizont erweitern, dennoch ist diese Art des Lernens nicht für jeden uneingeschränkt empfehlenswert. Der Lernstoff muss in Eigenarbeit erfasst werden und durch die Tatasche dass das Studium nebenher läuft, muss es oftmals hinten an stehen, man hat ja seinen Job und den ganz normalen Alltag. Viele scheitern an Fernstudien. Ich selbst kann auch ein Lied davon singen, denn ich habe es auch versucht und musste dann feststellen, dass mein Lerntyp einfach nicht dafür gemacht ist mir Inhalte auf diesem Wege zu erarbeiten. Vor allem nicht über einen so langen Zeitraum. Bevor man sich also für ein Fernstudium entscheidet macht es Sinn sich über die eigenen Fähigkeiten klar zu sein, die Finanzierbarkeit im Auge zu behalten und den zeitlichen Faktor zu bedenken. Im Internet finden sich zahlreiche Tests die diesbezüglich sinnvoll sind, einfach mal recherchieren! Im Zweifelsfall ist der Weg über die berufliche Qualifikation nicht der schlechteste! Wichtig zu wissen ist, dass es immer Möglichkeiten gibt und der der wirklich will, einen Weg finden wird um seinen Traum vom Studium zu realisieren!
Studieren ohne Abitu
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