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22. November 2016
Wann lohnt sich ein Urlaubssemester?
Wenn du als Student erzählst, dass du ein Urlaubssemester einlegen möchtest, reagiert dein Gegenüber wahrscheinlich zunächst verwundert. Urlaub? Ist das nicht etwas, das nur Arbeitnehmern zusteht? Und haben Studenten nicht schon genug Freizeit? Hier erfährst du, wofür ein Urlaubssemester da ist und für wen es sich lohnt.
Was ist ein Urlaubssemester?
Studenten, die sich ein Urlaubssemester nehmen, unterbrechen ihr Studium offiziell für ein halbes Jahr, bleiben aber in dieser Zeit an ihrer Hochschule immatrikuliert. Während des Urlaubssemesters nimmst du nicht an Lehrveranstaltungen teil und kannst in der Regel auch keine Prüfungen ablegen. Du bist also für diesen Zeitraum sozusagen nur „passiv“ immatrikuliert, besuchst die Uni nicht und erbringst keine Studienleistungen. Ein Vorteil eines Urlaubssemesters ist, dass du deinen Studienplatz behältst und dein Studium nach einem halben Jahr normal fortsetzen kannst. Das Urlaubssemester taucht zwar in der Zahl deiner Hochschulsemester auf, wird dir aber nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Wer jetzt denkt: „Klingt super!“, sollte jedoch nicht zu voreilig sein. Denn ein Urlaubssemester ist nicht dafür gedacht, dir mehr Freizeit zu verschaffen, sondern dir in speziellen Situationen eine Unterbrechung deines Studiums zu ermöglichen.
Wer kann ein Urlaubssemester beantragen?
Den Antrag für ein Urlaubssemester musst du beim Studierendensekretariat deiner Uni stellen. Ein Grund für einen solchen Antrag kann beispielsweise eine längere Krankheit oder eine Schwangerschaft sein. In diesem Fall benötigst du natürlich ein ärztliches Attest. Auch eine ernste Krankheit eines Angehörigen, den du zum Beispiel pflegen musst, stellt eine Begründung für ein Urlaubssemester dar. Neben solchen Notsituationen kann ein Antrag auch sinnvoll sein, wenn du ein längeres Praktikum absolvieren möchtest. Hier solltest du dich allerdings vorab informieren, ob das Unternehmen, in dem du dein Praktikum machst, damit einverstanden ist, dass du dich beurlauben lässt.
Auslandsstudium
In jedem Fall solltest du ein Urlaubssemester beantragen, wenn du vorhast, für ein Semester im Ausland zu studieren. Während eines Auslandssemesters musst du dich an der ausländischen Uni immatrikulieren und bist dort für ein Vollzeit-Studium gemeldet. Damit du dein Studium in Deutschland anschließend normal weiter führen und dir Studienleistungen aus dem Ausland anrechnen lassen kannst, ist es wichtig, dass du als beurlaubter Student an deiner Heimat-Uni eingeschrieben bleibst.
Arbeiten im Urlaubssemester
Ein weiterer Grund für ein Urlaubssemester kann eine Berufstätigkeit sein, die der Finanzierung des Studiums dient. Wenn du ein halbes Jahr nur arbeiten möchtest, um die kommenden Semester zu finanzieren, kannst du ein Urlaubssemester zwar beantragen, solltest dich aber vorher gründlich informieren, welche Änderungen sich daraus für dich ergeben. Wer zum Beispiel einer Werkstudententätigkeit nachgeht, sollte auf ein Urlaubssemester verzichten. Das hängt damit zusammen, dass du während dieser Zeit nur einen eingeschränkten Studentenstatus hast. Wenn du während eines Urlaubssemesters als Werkstudent arbeitest und mehr als 450 Euro im Monat verdienst, gilst du nicht mehr als Student, sondern wirst als normaler Arbeitnehmer behandelt. Das heißt, dass du in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig bist. Vorsicht ist auch geboten, wenn du für deine Krankenversicherung einen vergünstigten Studententarif zahlst. Gilst du wegen deines Urlaubssemesters als normaler Arbeitnehmer, musst du einen höheren Tarif an deine Krankenkasse zahlen. Wenn du darüber nachdenkst, ein Urlaubssemester zu beantragen, damit du mehr arbeiten kannst, solltest du also vorab gründlich prüfen, welche versicherungsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen das für dich hat. Und im Zweifelsfall solltest du natürlich nachrechnen, ob sich ein Urlaubssemester in diesem Fall finanziell für dich lohnt.
Prüfungen
Du möchtest während deines Urlaubssemesters weder ins Ausland gehen noch arbeiten – sondern willst einfach mal ein halbes Jahr Zeit haben, um in aller Ruhe versäumten Prüfungsstoff nachzuholen? In dem Fall solltest du dich beim Studierendensekretariat deiner Uni beraten lassen, denn hier sind die Regelungen von Hochschule zu Hochschule verschieden. An manchen Unis ist es verboten, zu diesem Zweck ein Urlaubssemester einzulegen. An anderen Hochschulen kannst du dich zwar beurlauben lassen, musst aber trotzdem beachten, dass du während dieser Zeit keine Prüfungen ablegen kannst. Außerdem verbieten die meisten Unis während eines Urlaubssemesters komplett den Besuch von Lehrveranstaltungen, die du eventuell brauchst, um den Lernstoff zu aufzuarbeiten.
Egal, welchen Grund du hast, ein Urlaubssemester zu beantragen: Du solltest dich auf jeden Fall vorher gründlich informieren, welche Regelungen für deinen speziellen Fall gelten – so weißt du rechtzeitig, ob ein Urlaubssemester zu deiner Situation passt und welche Vor- und Nachteile es dir bringt.
Von Heike Strotmann
Was ist ein Urlaubssemester?
Studenten, die sich ein Urlaubssemester nehmen, unterbrechen ihr Studium offiziell für ein halbes Jahr, bleiben aber in dieser Zeit an ihrer Hochschule immatrikuliert. Während des Urlaubssemesters nimmst du nicht an Lehrveranstaltungen teil und kannst in der Regel auch keine Prüfungen ablegen. Du bist also für diesen Zeitraum sozusagen nur „passiv“ immatrikuliert, besuchst die Uni nicht und erbringst keine Studienleistungen. Ein Vorteil eines Urlaubssemesters ist, dass du deinen Studienplatz behältst und dein Studium nach einem halben Jahr normal fortsetzen kannst. Das Urlaubssemester taucht zwar in der Zahl deiner Hochschulsemester auf, wird dir aber nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Wer jetzt denkt: „Klingt super!“, sollte jedoch nicht zu voreilig sein. Denn ein Urlaubssemester ist nicht dafür gedacht, dir mehr Freizeit zu verschaffen, sondern dir in speziellen Situationen eine Unterbrechung deines Studiums zu ermöglichen.
Wer kann ein Urlaubssemester beantragen?
Den Antrag für ein Urlaubssemester musst du beim Studierendensekretariat deiner Uni stellen. Ein Grund für einen solchen Antrag kann beispielsweise eine längere Krankheit oder eine Schwangerschaft sein. In diesem Fall benötigst du natürlich ein ärztliches Attest. Auch eine ernste Krankheit eines Angehörigen, den du zum Beispiel pflegen musst, stellt eine Begründung für ein Urlaubssemester dar. Neben solchen Notsituationen kann ein Antrag auch sinnvoll sein, wenn du ein längeres Praktikum absolvieren möchtest. Hier solltest du dich allerdings vorab informieren, ob das Unternehmen, in dem du dein Praktikum machst, damit einverstanden ist, dass du dich beurlauben lässt.
Auslandsstudium
In jedem Fall solltest du ein Urlaubssemester beantragen, wenn du vorhast, für ein Semester im Ausland zu studieren. Während eines Auslandssemesters musst du dich an der ausländischen Uni immatrikulieren und bist dort für ein Vollzeit-Studium gemeldet. Damit du dein Studium in Deutschland anschließend normal weiter führen und dir Studienleistungen aus dem Ausland anrechnen lassen kannst, ist es wichtig, dass du als beurlaubter Student an deiner Heimat-Uni eingeschrieben bleibst.
Arbeiten im Urlaubssemester
Ein weiterer Grund für ein Urlaubssemester kann eine Berufstätigkeit sein, die der Finanzierung des Studiums dient. Wenn du ein halbes Jahr nur arbeiten möchtest, um die kommenden Semester zu finanzieren, kannst du ein Urlaubssemester zwar beantragen, solltest dich aber vorher gründlich informieren, welche Änderungen sich daraus für dich ergeben. Wer zum Beispiel einer Werkstudententätigkeit nachgeht, sollte auf ein Urlaubssemester verzichten. Das hängt damit zusammen, dass du während dieser Zeit nur einen eingeschränkten Studentenstatus hast. Wenn du während eines Urlaubssemesters als Werkstudent arbeitest und mehr als 450 Euro im Monat verdienst, gilst du nicht mehr als Student, sondern wirst als normaler Arbeitnehmer behandelt. Das heißt, dass du in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig bist. Vorsicht ist auch geboten, wenn du für deine Krankenversicherung einen vergünstigten Studententarif zahlst. Gilst du wegen deines Urlaubssemesters als normaler Arbeitnehmer, musst du einen höheren Tarif an deine Krankenkasse zahlen. Wenn du darüber nachdenkst, ein Urlaubssemester zu beantragen, damit du mehr arbeiten kannst, solltest du also vorab gründlich prüfen, welche versicherungsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen das für dich hat. Und im Zweifelsfall solltest du natürlich nachrechnen, ob sich ein Urlaubssemester in diesem Fall finanziell für dich lohnt.
Prüfungen
Du möchtest während deines Urlaubssemesters weder ins Ausland gehen noch arbeiten – sondern willst einfach mal ein halbes Jahr Zeit haben, um in aller Ruhe versäumten Prüfungsstoff nachzuholen? In dem Fall solltest du dich beim Studierendensekretariat deiner Uni beraten lassen, denn hier sind die Regelungen von Hochschule zu Hochschule verschieden. An manchen Unis ist es verboten, zu diesem Zweck ein Urlaubssemester einzulegen. An anderen Hochschulen kannst du dich zwar beurlauben lassen, musst aber trotzdem beachten, dass du während dieser Zeit keine Prüfungen ablegen kannst. Außerdem verbieten die meisten Unis während eines Urlaubssemesters komplett den Besuch von Lehrveranstaltungen, die du eventuell brauchst, um den Lernstoff zu aufzuarbeiten.
Egal, welchen Grund du hast, ein Urlaubssemester zu beantragen: Du solltest dich auf jeden Fall vorher gründlich informieren, welche Regelungen für deinen speziellen Fall gelten – so weißt du rechtzeitig, ob ein Urlaubssemester zu deiner Situation passt und welche Vor- und Nachteile es dir bringt.
Von Heike Strotmann
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