
© ESB Professional | shutterstock.com
15. August 2017
Chancengleichheit im Studium: Mit Handicap erfolgreich studieren
Immer mehr junge Menschen streben ein Studium an, darunter auch viele die körperliche Beeinträchtigungen haben oder chronisch krank sind. Zum Glück ist dies heute meist problemlos machbar. Dennoch: Menschen die unter Einschränkungen leiden, in welcher Art auch immer, haben es mit ganz anderen Hürden zu tun, wenn die Entscheidung für ein Studium gefallen ist. Da gilt es vieles zu bedenken, eventuell muss die Uni barrierefrei sein, was es notwendig macht die Gegebenheiten vor Ort genau zu prüfen. Vielleicht wird vor Ort auch Hilfe benötigt um das Studium zu realisieren. Das Studieren mit Handicap ist auf jeden Fall ein studieren unter erschwerten Bedingungen: Unmöglich ist es aber keineswegs!
Von Natascha Neufuß
Hochschulbildung soll für alle zugänglich sein!
Ein Studium soll für niemanden ein Traum bleiben. Auch für Menschen mit chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen ist es durchaus möglich zu studieren. Die Unis haben aufgerüstet und bieten neben überörtlichen Stellen, viele Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Studenten mit besonderen Bedürfnissen. Erfreulich zu sehen ist in diesem Fall, dass sich auch tatsächlich immer mehr Menschen mit Beeinträchtigung für den Weg des Studierens entscheiden. Dabei kristallisiert sich auch immer mehr heraus, dass schon viele Hürden abgebaut wurden und vielen jungen Menschen der Zugang zu den unterschiedlichsten Studiengängen ermöglicht wurde. Eine Beeinträchtigung soll nicht die Wahl des Studienfaches beeinflussen, so Vertreter der zentralen Studienberatung, es soll weiterhin eine Entscheidung des persönlichen Interesses und nicht der Machbarkeit sein, welche Studienausrichtung man wählt.
Chancengleichheit wurde gesetzlich verankert
Hierzulande ist es gesetzlich festgelegt, dass niemand auf Grund seines Gesundheitszustandes Nachteile in Sachen Bildung zu erwarten hat. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und ohne Diskriminierung Zugang zu Hochschulbildung haben. Grundsätzlich sollen allen, alle Chancen offen stehen. Dies wurde festgelegt um eine gewisse Chancengleichheit zu gewährleisten. An vielen Unis wird bereits sehr gut darauf geachtet dies umzusetzen, anderer Orts ist dies manchmal noch nicht zu 100% der Fall. Dies kann manchmal an den baulichen Gegebenheiten liegen, weshalb es für Studierwillige mit motorischer Einschränkung auf jeden Fall ratsam ist, sich die Uni der Wahl vorher gut anzuschauen und sich ausgiebig zu informieren. Grundsätzlich erschweren auch heute zudem auch noch immer didaktische, kommunikative und strukturelle Hindernisse das Studium beeinträchtigter Menschen. Doch die Unis rüsten auf. Studenten mit Beeinträchtigungen können von vielen Beratungs- und Hilfsangeboten profitieren und haben auch viele weitere Möglichkeiten um ihren Studiengang erfolgreich abzuschließen.
Hilfsangebote für Beeinträchtigte an deutschen Hochschulen
Rund 7% aller Studierenden in Deutschland sind körperlich oder gesundheitlich beeinträchtigt. Dies geht aus der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hervor. Vielen von ihnen sieht man ihr Handicap nicht an: Bei 42% der beeinträchtigten Studierenden wirkt sich eine psychische Erkrankung, bei sechs Prozent eine Teilleistungsstörung wie ADHS oder Legasthenie erschwerend auf das Studium aus. Andere studieren mit Seh-, Hör- oder Gehbehinderung. Ein Studienalltag, wie ihn ein Großteil der Studierenden kennt, ist mit diesen Beeinträchtigungen oft nicht möglich. Im Schnitt sind betroffene Studierende ein Semester länger an der Hochschule als ihre Kommilitonen ohne Behinderung oder chronischer Erkrankung. Die Hochschulen bieten diesen Studenten einige Ausgleichs- und Unterstützungsmöglichkeiten an, damit ihr Handicap ihnen nicht zum Nachteil wird.
Studienassistenz
Beeinträchtigte Studenten können im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte (§54 Abs.1 Nr.2 SozialgesetzbuchXII) einen studienbedingten Mehrbedarf geltend machen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe stellt diese Leistungen zur Verfügung. Welcher Überörtliche Träger im Einzelfall verantwortlich ist, richtet sich nach dem Studien- und Wohnort. Erfahrt hier mehr: Empfehlungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zum Besuch einer Hochschule
Was umfasst der Assistenzbedarf?
Die Hilfe zum Besuch einer Hochschule umfasst den Assistenzbedarf, der zum Besuch von Lehrveranstaltungen, zur Teilnahme an schriftlichen und mündlichen Prüfungen, zur Erstellung von Referaten und Hausarbeiten aller Art einschließlich Bibliotheks- und anderer Recherchen sowie zum Erreichen der Hochschule notwendig ist. Ebenfalls übernommen werden müssen Kosten der Assistenz, die für ein studiennotwendiges Praktikum oder einen studiennotwendigen bzw. dem Studium förderlichen Auslandsaufenthalt anfallen. Für diese Hilfen gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen des SGB XII. Für Menschen, deren Einkommen sich im Rahmen des BAföG-Satzes oder eines studentischen Jobs bewegt oder auch um einige Hundert Euro darüber liegt, fällt kein Eigenanteil an.
Eltern sind grundsätzlich unterhaltspflichtig: Sie müssen sich an den Kosten der Assistenz beteiligen. Tun sie dies nicht und wird die Assistenz vollständig vom Sozialhilfeträger finanziert, so geht der Unterhaltsanspruch gegen die Eltern in Höhe von 26 Euro monatlich auf den Sozialhilfeträger über. Die Empfehlungen der überörtlichen Sozialhilfeträger sehen für StudienassistentInnen einen Stundenlohn von „bis zu 9,00 €“ (Stand: 2014) vor, in Ballungsräumen oder aufgrund anderer im Einzelfall liegenden Umstände kann von diesem Satz nach oben abgewichen werden. Auch studiennotwendige Hilfsmittel wie speziell ausgestattete PCs oder auch Fahrtkosten können im Rahmen der Hilfe zum Besuch einer Hochschule finanziert werden.
Damit eine Beeinträchtigung nicht zum Nachteil wird: Der Nachteilausgleich
Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument das kreiert wurde um Nachteilen, die aufgrund von unverschuldeten Umständen vorherrschen, einen Ausgleich zu verschaffen. Die Studien- und Prüfungsordnungen vieler Studiengänge machen enge und verbindliche Vorgaben zum Studienverlauf. Vielfach müssen Anwesenheitspflichten erfüllt, Praktika und Auslandsaufenthalte ins Studium integriert und studienbegleitend eine Vielzahl von Leistungsnachweisen erbracht werden. Gerade Studierende mit Behindrungen und chronischen Krankheiten können die zeitlichen und formalen Vorgaben oft nicht wie vorgesehen erfüllen. Um fehlende Gestaltungsspielräume bei der Studienorganisation auszugleichen und Prüfungsbedingungen anzupassen, werden individuelle Nachteilsausgleiche erforderlich.
Nachteilsausgleiche müssen die folgenden Kriterien erfüllen: Es muss generell die Möglichkeit gewährleistet werden, dass eine Prüfungsleistung bedarfsgerecht in anderer Weise erbracht werden kann. Dazu gehört insbesondere ein Wandel von schriftlicher zu mündlicher Prüfung - oder umgekehrt. Darüber hinaus sehen die meisten Prüfungsordnungen die Möglichkeiten einer Assistenz, also Schreibhilfen oder GebärdendolmetscherInnen vor. Auch kann die Prüfungszeit verlängert werden. Ein Nachteilsausgleich muss unter Vorlage eines ärztlichen Attests beim Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss beantragt werden. Da zusätzlich Organisationsaufwand erforderlich sein könnte, sollte der Antrag frühzeitig erfolgen. Wer den gewährten Nachteilsausgleich für nicht ausreichend hält und das Problem nicht mit dem Prüfungsamt direkt klären kann, sollte sich an den Behindertenbeauftragten der Hochschule wenden.
Wer kann Nachteilsausgleiche beantragen?
Studierende mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen können genauso wie Studierende mit länger andauernden, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen, mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, mit Autismus oder anderen längerfristigen Beeinträchtigungen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich bei der Studienorganisation und in Prüfungssituationen haben. Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, müssen Studierende eine längerfristige Beeinträchtigung nachweisen, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt. Diese orientieren sich an der Definition von Behinderung im 1.Sozialgesetzbuch §2:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen können demnach ebenfalls geltend gemacht werden wenn sie das Studium einschränken. Am besten besprichst du diese Modalitäten im Vorfeld mit der Hochschule deiner Wahl. Eine individuelle Beratung kann dir viele Vorteile bringen.
Vorteile durch individuelle Beratung
Für Studierende ist es oft nicht einfach, eigene Beeinträchtigungen anzuerkennen und sich Dritten gegenüber zu offenbaren. Häufig verzichten sie aus Angst vor Diskriminierung oder Scham auf ihren Anspruch auf Nachteilsausgleich. Andere riskieren ihren Studienerfolg, indem sie ihre Leistungsfähigkeit und die beeinträchtigungsbedingte Studienerschwernisse falsch einschätzen. Viele daraus entstehenden Schwierigkeiten könnten vermieden werden, wenn Studierende von Anfang an besser über das Thema „Nachteilsausgleich“ informiert wären.
Deshalb gilt: Studierende sollten möglichst frühzeitig Kontakt zu den Behindertenbeauftragten bzw. Beratungsstellen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten der Hochschulen oder Studentenwerke aufnehmen. Hier gibt es neben allgemeinen Informationen zum Thema Nachteilsausgleich bei Bedarf Beratung zu Art und Umfang der individuell notwendigen Prüfungs- und Studiengangmodifikationen und zum Beantragungsverfahren.
Gut zu wissen: Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten behandeln persönliche Angaben streng vertraulich. Daher sollte sich niemand scheuen, dieses Thema anzusprechen; Man kann nur gewinnen!
Von Natascha Neufuß
Hochschulbildung soll für alle zugänglich sein!
Ein Studium soll für niemanden ein Traum bleiben. Auch für Menschen mit chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen ist es durchaus möglich zu studieren. Die Unis haben aufgerüstet und bieten neben überörtlichen Stellen, viele Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Studenten mit besonderen Bedürfnissen. Erfreulich zu sehen ist in diesem Fall, dass sich auch tatsächlich immer mehr Menschen mit Beeinträchtigung für den Weg des Studierens entscheiden. Dabei kristallisiert sich auch immer mehr heraus, dass schon viele Hürden abgebaut wurden und vielen jungen Menschen der Zugang zu den unterschiedlichsten Studiengängen ermöglicht wurde. Eine Beeinträchtigung soll nicht die Wahl des Studienfaches beeinflussen, so Vertreter der zentralen Studienberatung, es soll weiterhin eine Entscheidung des persönlichen Interesses und nicht der Machbarkeit sein, welche Studienausrichtung man wählt.
Chancengleichheit wurde gesetzlich verankert
Hierzulande ist es gesetzlich festgelegt, dass niemand auf Grund seines Gesundheitszustandes Nachteile in Sachen Bildung zu erwarten hat. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und ohne Diskriminierung Zugang zu Hochschulbildung haben. Grundsätzlich sollen allen, alle Chancen offen stehen. Dies wurde festgelegt um eine gewisse Chancengleichheit zu gewährleisten. An vielen Unis wird bereits sehr gut darauf geachtet dies umzusetzen, anderer Orts ist dies manchmal noch nicht zu 100% der Fall. Dies kann manchmal an den baulichen Gegebenheiten liegen, weshalb es für Studierwillige mit motorischer Einschränkung auf jeden Fall ratsam ist, sich die Uni der Wahl vorher gut anzuschauen und sich ausgiebig zu informieren. Grundsätzlich erschweren auch heute zudem auch noch immer didaktische, kommunikative und strukturelle Hindernisse das Studium beeinträchtigter Menschen. Doch die Unis rüsten auf. Studenten mit Beeinträchtigungen können von vielen Beratungs- und Hilfsangeboten profitieren und haben auch viele weitere Möglichkeiten um ihren Studiengang erfolgreich abzuschließen.
Hilfsangebote für Beeinträchtigte an deutschen Hochschulen
Rund 7% aller Studierenden in Deutschland sind körperlich oder gesundheitlich beeinträchtigt. Dies geht aus der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hervor. Vielen von ihnen sieht man ihr Handicap nicht an: Bei 42% der beeinträchtigten Studierenden wirkt sich eine psychische Erkrankung, bei sechs Prozent eine Teilleistungsstörung wie ADHS oder Legasthenie erschwerend auf das Studium aus. Andere studieren mit Seh-, Hör- oder Gehbehinderung. Ein Studienalltag, wie ihn ein Großteil der Studierenden kennt, ist mit diesen Beeinträchtigungen oft nicht möglich. Im Schnitt sind betroffene Studierende ein Semester länger an der Hochschule als ihre Kommilitonen ohne Behinderung oder chronischer Erkrankung. Die Hochschulen bieten diesen Studenten einige Ausgleichs- und Unterstützungsmöglichkeiten an, damit ihr Handicap ihnen nicht zum Nachteil wird.
Studienassistenz
Beeinträchtigte Studenten können im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte (§54 Abs.1 Nr.2 SozialgesetzbuchXII) einen studienbedingten Mehrbedarf geltend machen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe stellt diese Leistungen zur Verfügung. Welcher Überörtliche Träger im Einzelfall verantwortlich ist, richtet sich nach dem Studien- und Wohnort. Erfahrt hier mehr: Empfehlungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zum Besuch einer Hochschule
Was umfasst der Assistenzbedarf?
Die Hilfe zum Besuch einer Hochschule umfasst den Assistenzbedarf, der zum Besuch von Lehrveranstaltungen, zur Teilnahme an schriftlichen und mündlichen Prüfungen, zur Erstellung von Referaten und Hausarbeiten aller Art einschließlich Bibliotheks- und anderer Recherchen sowie zum Erreichen der Hochschule notwendig ist. Ebenfalls übernommen werden müssen Kosten der Assistenz, die für ein studiennotwendiges Praktikum oder einen studiennotwendigen bzw. dem Studium förderlichen Auslandsaufenthalt anfallen. Für diese Hilfen gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen des SGB XII. Für Menschen, deren Einkommen sich im Rahmen des BAföG-Satzes oder eines studentischen Jobs bewegt oder auch um einige Hundert Euro darüber liegt, fällt kein Eigenanteil an.
Eltern sind grundsätzlich unterhaltspflichtig: Sie müssen sich an den Kosten der Assistenz beteiligen. Tun sie dies nicht und wird die Assistenz vollständig vom Sozialhilfeträger finanziert, so geht der Unterhaltsanspruch gegen die Eltern in Höhe von 26 Euro monatlich auf den Sozialhilfeträger über. Die Empfehlungen der überörtlichen Sozialhilfeträger sehen für StudienassistentInnen einen Stundenlohn von „bis zu 9,00 €“ (Stand: 2014) vor, in Ballungsräumen oder aufgrund anderer im Einzelfall liegenden Umstände kann von diesem Satz nach oben abgewichen werden. Auch studiennotwendige Hilfsmittel wie speziell ausgestattete PCs oder auch Fahrtkosten können im Rahmen der Hilfe zum Besuch einer Hochschule finanziert werden.
Damit eine Beeinträchtigung nicht zum Nachteil wird: Der Nachteilausgleich
Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument das kreiert wurde um Nachteilen, die aufgrund von unverschuldeten Umständen vorherrschen, einen Ausgleich zu verschaffen. Die Studien- und Prüfungsordnungen vieler Studiengänge machen enge und verbindliche Vorgaben zum Studienverlauf. Vielfach müssen Anwesenheitspflichten erfüllt, Praktika und Auslandsaufenthalte ins Studium integriert und studienbegleitend eine Vielzahl von Leistungsnachweisen erbracht werden. Gerade Studierende mit Behindrungen und chronischen Krankheiten können die zeitlichen und formalen Vorgaben oft nicht wie vorgesehen erfüllen. Um fehlende Gestaltungsspielräume bei der Studienorganisation auszugleichen und Prüfungsbedingungen anzupassen, werden individuelle Nachteilsausgleiche erforderlich.
Nachteilsausgleiche müssen die folgenden Kriterien erfüllen: Es muss generell die Möglichkeit gewährleistet werden, dass eine Prüfungsleistung bedarfsgerecht in anderer Weise erbracht werden kann. Dazu gehört insbesondere ein Wandel von schriftlicher zu mündlicher Prüfung - oder umgekehrt. Darüber hinaus sehen die meisten Prüfungsordnungen die Möglichkeiten einer Assistenz, also Schreibhilfen oder GebärdendolmetscherInnen vor. Auch kann die Prüfungszeit verlängert werden. Ein Nachteilsausgleich muss unter Vorlage eines ärztlichen Attests beim Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss beantragt werden. Da zusätzlich Organisationsaufwand erforderlich sein könnte, sollte der Antrag frühzeitig erfolgen. Wer den gewährten Nachteilsausgleich für nicht ausreichend hält und das Problem nicht mit dem Prüfungsamt direkt klären kann, sollte sich an den Behindertenbeauftragten der Hochschule wenden.
Wer kann Nachteilsausgleiche beantragen?
Studierende mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen können genauso wie Studierende mit länger andauernden, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen, mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, mit Autismus oder anderen längerfristigen Beeinträchtigungen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich bei der Studienorganisation und in Prüfungssituationen haben. Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, müssen Studierende eine längerfristige Beeinträchtigung nachweisen, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt. Diese orientieren sich an der Definition von Behinderung im 1.Sozialgesetzbuch §2:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen können demnach ebenfalls geltend gemacht werden wenn sie das Studium einschränken. Am besten besprichst du diese Modalitäten im Vorfeld mit der Hochschule deiner Wahl. Eine individuelle Beratung kann dir viele Vorteile bringen.
Vorteile durch individuelle Beratung
Für Studierende ist es oft nicht einfach, eigene Beeinträchtigungen anzuerkennen und sich Dritten gegenüber zu offenbaren. Häufig verzichten sie aus Angst vor Diskriminierung oder Scham auf ihren Anspruch auf Nachteilsausgleich. Andere riskieren ihren Studienerfolg, indem sie ihre Leistungsfähigkeit und die beeinträchtigungsbedingte Studienerschwernisse falsch einschätzen. Viele daraus entstehenden Schwierigkeiten könnten vermieden werden, wenn Studierende von Anfang an besser über das Thema „Nachteilsausgleich“ informiert wären.
Deshalb gilt: Studierende sollten möglichst frühzeitig Kontakt zu den Behindertenbeauftragten bzw. Beratungsstellen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten der Hochschulen oder Studentenwerke aufnehmen. Hier gibt es neben allgemeinen Informationen zum Thema Nachteilsausgleich bei Bedarf Beratung zu Art und Umfang der individuell notwendigen Prüfungs- und Studiengangmodifikationen und zum Beantragungsverfahren.
Gut zu wissen: Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten behandeln persönliche Angaben streng vertraulich. Daher sollte sich niemand scheuen, dieses Thema anzusprechen; Man kann nur gewinnen!
Kommentar: Wunderbar, Du möchtest einen Kommentar zu "Chancengleichheit im Studium: Mit Handicap erfolgreich studieren" schreiben.

> Uni contra Fachhochschule: Welches Studium passt besser zu mir?
> Gehalt verhandeln: So klappts auch mit dem Chef
> Gehalt verhandeln: So klappts auch mit dem Chef
Minijobs
Trichrome Blue from Lois van Baarle on Vimeo.
Studienjournal
© Roman Samborskyi | shutterstock.com
Heutzutage ist die Nachfrage nach akademischer Bildung so groß wie nie. Die Einstellung zum Lernen hat sich...
© Dean Drobot | shutterstock.com
Wenn sich das Studium langsam dem Ende entgegen neigt, steht der Start ins Berufsleben bevor! Vielleicht entscheidest du...
© Roman Samborskyi | shutterstock.com
Jeder der ein Studium absolviert wird sich früher oder später mit dem Verfassen von wissenschaftlichen Texten...
Bewerbungstipps
© Alexander Raths / www.shutterstock.com
Im Vorstellungsgespräch bekommt der Personaler den ersten persönlichen Eindruck vom Bewerber. Gerade deshalb ist es...
© Syda Productions / www.shutterstock.com
Die Bewerbung ist im Grunde die erste Arbeitsprobe, in welcher es gilt sich selbst zu vermarkten, und sollte vom Bewerber...
© racorn / www.shutterstock.com
Mit dem Zeitalter der Online-Bewerbungen kommt immer mehr auch die Absage per Mail. Auf eine mühevoll erstellte Bewerbung...
Weiterführende Informationen
Ähnliche Artikel finden? Suchen Sie weiter mit Google: